Gleiss Lutz berät in- und ausländische Mandanten regelmäßig bei nationalen und internationalen Unternehmensakquisitionen und -zusammenschlüssen. Zu den Mandanten gehören internationale Konzerne und große börsennotierte Aktiengesellschaften ebenso wie familiengeführte mittelständische Gesellschaften. Unsere Beratungstätigkeit erstreckt sich dabei auf das ganze Spektrum möglicher Transaktionsformen. Egal ob öffentliche Übernahme, Erwerb aus privater Hand, Management Buy-out, Leveraged Buy-out oder Asset Deal, bei jeder M&A-Transaktion kann Gleiss Lutz Expertise vorweisen.
Zudem zahlt sich aus, dass Gleiss Lutz über angesehene Experten in allen beim Unternehmenskauf relevanten Beratungsbereichen (z.B. Kartellrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Intellectual Property, Umweltrecht und Beihilferecht etc.) verfügt und deshalb in komplexen Transaktionen – ebenso wie in der vorausgehenden oder sich anschließenden Restrukturierung – erheblichen Mehrwert für den Mandanten generiert. Kommt es zu Auseinandersetzungen etwa über Aufklärungspflichten, Gewährleistungen oder Kaufpreiszahlungen, werden unsere auf Prozesse und Schiedsverfahren spezialisierten Kollegen tätig.
Bei cross-border M&A-Transaktionen können wir aufgrund unseres internationalen Netzwerkes Mandanten in jeder Jurisdiktion maßgeschneiderte Beratung durch Spitzenkanzleien bieten. Der Mandant hat nur einen Ansprechpartner und erhält damit Beratung aus einem Guss. Als nicht-fusionierte Kanzlei können wir bei der Auswahl der lokalen Berater sowohl den Wünschen des Mandanten als auch den besonderen Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen.
Eine durch das Wirtschaftsmagazin
Finance bei deutschen Unternehmen durchgeführte Umfrage zur M&A-Rechtsberatung ergab, dass Gleiss Lutz für pragmatische, mandanten-orientierte Beratung geschätzt wird (Nr. 2 in dieser Kategorie) und man uns außerordentliche juristische Kompetenz attestiert (beste Bewertung in dieser Kategorie).
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