 | Prof. Dr. Ulrich Baeck
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Prof. Dr. Ulrich Baeck, geboren 1956. Studium in Würzburg. Seit 1987 Rechtsanwalt, zunächst in Stuttgart, jetzt im Büro Frankfurt. Promotion 1988. Fachanwalt für Arbeitsrecht. Honorarprofessor an der Universität Gießen (Arbeitsrecht).
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im DAV.
Schwerpunkte Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Arbeitsrecht im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen, Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, betriebliche Mitbestimmung, Umstrukturierungen.
Sprachen Deutsch, Englisch.
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