Dr. Stefan Lingemann, geboren 1958. Studium in Gießen, Bonn und Tübingen. Promotion 1991. Seit 1986 Rechtsanwalt, seit 1992 im Büro Berlin. Seit 1996 Notar. Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV, der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung und der European Employment Lawyers Association (EELA).
Schwerpunkte Arbeits- und Dienstvertragsrecht, insbesondere Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht, betriebliche Altersversorgung, Umstrukturierung von Unternehmen und Ausgliederung von Unternehmensteilen, Antidiskriminierung, Abschluss und Beendigung von Dienstverträgen mit Führungskräften, internationales Arbeitsrecht.
Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch.
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